T C O   R O G E R S 


STANDESREGELN DER ROGERS DES TCO

Ein ROGER handelt in allen Belangen aus moralischer Überzeugung und aus eigener Initiative. Gebote braucht er keine, Verbote schon gar nicht. Die Einhaltung folgender Standesregeln ist für ihn selbstverständlich:

1.
Der Name sagt es und die Logik erheischt es: die ROGERS sind eine männliche Vereinigung. Die Mirkas der ROGERS sind aber jederzeit herzlich willkommen und zwar nicht nur als Salat- und Kuchenlieferantinnen, sondern auch als Partnerinnen auf dem Spielfeld, sofern sie sich den Granaten ihrer Partner auszusetzen wagen und eine gute Unfallversicherung haben.
2.
Die ROGERS sind kein Verein, sondern eine Altherren-Vereinigung des Tennisclubs Oberägeri (TCO), gegründet von sieben TCO-Mitgliedern am 30. April 2011 Seither sind sechs weitere Mitglieder geadelt worden. Gäste sind jederzeit willkommen. Jedes Mitglied der Vereinigung hat das Recht, Gäste einzuführen. Es bietet aber Gewähr dafür, dass seine Gäste sich im Rahmen dieser Standesregeln verhalten. Selbst Hunde sind zugelassen, sofern sie das Erziehungsniveau einer Blue aufweisen. Natürlich nur als Begleiter. Die ROGERS verfügen über eine eigene Hymne (Lead-Sänger, Jürg). Diese wird nur bei festlichen Anlässen und im festlichen Kleid (unten lang weiss, oben schwarz) vorgetragen. Weitere Tenuepflichten bestehen nicht.
3.
ROGER zeichnet sich aus durch eine in jeder Beziehung grosse Fairness und Toleranz, pflegt einen guten Stil, eine gesellige Kameradschaft, schätzt Speis und Trank, setzt seine ganze Kraft für den Erhalt und den Unterhalt seiner LOUNGE ein und bringt niemanden um. Diese Eigenschaften helfen ihm, selbst einem in der LOUNGE rauchenden Gast oder Mitglied mit einem Lächeln zu begegnen.
4.
Eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Vereinigung "ROGERS" gibt es nur insofern, als die Erfüllung der Forderungen gemäss Standesregel 3 und 7 garantiert ist. Die Aufnahme von Nicht-TCO-Mitgliedern ist möglich. ROGER kann grundsätzlich jederman werden, sofern er sich zu den hier dokumentierten Standesregeln bekennt und die Altersbedingungen (mindestens 55 Jahre alt) erfüllt. Ein Leumundszeugnis wird nur in begründeten Verdachtsfällen eingeholt. Zuständig dafür ist allein der OBERROGER. Selbst amerikanische und deutsche Staatsbürger können ROGER werden, sofern sie sich verpflichten, niemals den geheimen Standort der ROGERS-Kasse zu erforschen, oder den Kassenwart (aktuell ROGER Paul) zu bestechen oder zu bedrohen, deren Inhalt bekannt zu geben.
5.
Der TCO-Vorstand regelt die finanziellen Bedingungen für NICHT-TCO-Mitglieder (aktuell Fr. 100.- pro Jahr für spielende ROGERS mit Spiel- und Platzreservationsrecht nur im Rahmen der ROGERS-Aktivitäten). Nicht spielende ROGERS sind mindestens Passivmitglied des TCO. Der OBERROGER (aktuell Beni) führt die ROGERS-Vereinigung und delegiert sämtliche Arbeiten an die Mitglieder. Er ist für 12 (zwölf) Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist nicht möglich. Gewählt wird der OBERROGER mit einfachem Mehr aller dannzumal im Besitz ihrer geistigen Urteilskraft befindenden ROGERS. Nächstes Wahljahr 2023.
6.
Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich unkündbar und endet erst mit dem Tod, oder in krasser Missachtung von Standesregel 3 und/oder 7.
7.
Der ROGER drängt nicht an die mediale öffentlichkeit, es sei denn, es gehe um die Verteidigung seiner ROGERS-LOUNGE und/oder seiner ROGERS-ARENA. Ist Letzteres der Fall, so ist es die vornehmste Pflicht der ROGERS, sich mit aller Kraft für den Erhalt seiner LOUNGE und seiner ARENA einzusetzen. Passivität und Stimmenthaltung führen einzeln zum fristlosen Ausschluss aus der Vereinigung.
8.
Die Ausübung eines politischen oder kirchlichen Amtes ist dem ROGER erlaubt. In Ausübung dieser Tätigkeit hat er aber immer die Interessen der Vereinigung und des TCO in den Vordergrund zu stellen.
9.
Der ROGER ist verpflichtet, nicht nur im Dorf herumzulümmeln, sondern er zeigt sich in grosser Regelmässigkeit in der ROGERS-LOUNGE und der ROGERS-ARENA. Er dokumentiert damit eine rege Betriebsamkeit des TCO gegenüber Aussenstehenden, insbesondere gegenüber Behörden.
10.
ROGERS werben bei jeder sich bietenden Gelegenheit für die Anliegen des TCO, ohne dabei Gesicht und Anstand des Beworbenen und sein eigenes zu verlieren.
11.
Die ROGERS verhalten sich gegenüber dem Mutterverein TCO immer sehr korrekt, was u.a. heisst, dass jedes bezogene Getränk unter dem entsprechenden Mitgliedernamen strichweise registriertund sollte es der Kassier des TCO dereinst verrechnen, bezahlt wird. Ganz allgemein nutzen die ROGERS die privilegierte Situation innerhalb des Clubs nicht aus. Einrichtung und Unterhalt der ROGERS-LOUNGE wird durch die ROGERS selbst getragen (Ausnahme Abschlussverglasung). Dazu führen die ROGERS eine eigene Kasse (Standort geheim, aktueller Kassenwart ist ROGER Paul). Sollte es zu ausserordentlichen Investitionen kommen, wird das Placet des TCO-Vorstandes eingeholt und die Rechnung dem TCO übergeben. Selbstverständlich ist die ROGERS LOUNGE jederzeit für alle TCO-Mitglieder offen.
12.
Ein ROGER betritt die ROGERS-ARENA nie, ohne mindestens vier gut spielbare Tennisbälle mitzuführen und verlässt sie nie, ohne vorher die Zählrahmen zu nullen. überdies benutzt er beim Verlassen der ROGERS-ARENA die wassergefüllte Schuhputz-Gummimatte und füllt selbstredend Wasser nach, sollte dies einmal notwendig sein. In der Regel kehrt der ROGER nach Verlassen der LOUNGE gutgelaunt zu seiner Mirka nach Hause zurück.
13.
Alle "Fassbaren" ROGERS sind sterblich. Sollte dereinst einer aus ihren Reihen die letzte Reise antreten müssen, ist es moralische Pflicht jedes ROGERS, seinen ehemaligen Kollegen bei der letztenReise zu begleiten (ohne selber mitzugehen). Der Begriff "Fassbarer" ROGER erklärt sich bei einem Besuch der ROGERS LOUNGE mit offenen Augen von selbst.
Rainer Rapp AG
Rainer Rapp AG